Aufgrund der aktuellen Diskussion über die gestiegenen Kindergartenbeiträge versuchen wir hiermit gerne etwas zur Klärung beizutragen.
Die Beteiligung an den Betriebskosten ergibt sich bei den Kommunen aus der kindbezogenen Förderung gem. BayKibig. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Kinder (unterschieden in unter 3-Jährige, Regelkinder (ab 3) und Kinder mit Migrationshintergrund oder Behinderung, sowie der gebuchten Stunden. Die beiden Faktoren ergeben dann den sogenannten Basiswert und die Summe der Basiswerte den Förderbetrag. Dies ist bei allen BayKibig Kindertagesstätten im Freistaat Bayern gleich, unabhängig ob der Träger die AWO oder eine Kirchengemeinde ist.
Der Basiswert steigt jährlich, um Kostensteigerungen auszugleichen.
Nach Antragstellung bekommt die Gemeinde einen Zuweisung vom Landkreis und die Restkosten sind von der Kommune zu tragen. Im konkreten waren das im Jahr 2018 in Neudrossenfeld 351 TDE. Die Förderung und die Elternbeiträge sollen im Normalfall die Gesamtkosten decken. Da es manchmal durch nicht vorhersehbare Buchungsveränderungen im Kindergartenjahr zu einem Wegfall von Förderungen kommen kann, gleicht die Gemeinde noch zusätzlich ein eventuelles Betriebskostendefitzit bis zu den vereinbarten Höhen aus.
Wir bedauern, dass es zu der Beitragserhöhung kam. Die Argumentation die Gemeinde würde zu wenig dazuzahlen können wir so nicht stehen lassen, da sich die Förderbeiträge aus der Antragsstellung nach Kibig ergeben und nicht im Ermessen der Gemeinde liegen. Ebenso kann
die Gemeindeverwaltung keinen Einfluss auf die Kostenstruktur nehmen. Leider haben die massiv gestiegenen Kosten in den beiden Kindertagesstätten zur Erhöhung der Beiträge geführt.
Bitte sprechen Sie bei Fragen direkt die Gemeinderäte an, wie sind gerne für Sie da!
Information zu Kindergartenbeiträgen
- Erlebnistag „In der Weihnachtsbäckerei“
- Weihnachtsgebäck für das Haus Rotmaintal